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Thema: Wie oft kann man eine Kur beantragen?

  1. #1
    Einmalposter
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    1

    Standard Wie oft kann man eine Kur beantragen?



    Hallo,

    ich bin neu hier :D und hab da mal eine Frage, vieleicht könnt ihr ja helfen.

    Ich war Anfang 2007 für zwei Wochen akut im Krankhaus und hab dann gleich noch eine Anschlussrehabilitation (AHB) bekommen. Nun frage ich mich, wann ich wieder eine Reha bekommen kann, zählt da die AHB rein.
    Bin beim behördlichen Kram nicht so fit.
    Hat hier jemand Ahnung davon?

    Dankr schonmal im voraus. 8)

  2. #2
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    Also bei privat Versicherten alle 3 Jahre.

    Gruß,
    Aida

  3. #3
    Super-Moderator Avatar von laruku
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    Einfach versuchen. Ich war 2005 zur Kur und dann 2007 direkt wieder.

    Viel Erfolg.
    Gruß die liebe Sandra

  4. #4
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    Ich glaub es ist hier auch ganz wichtig Kuren von Rehas zu unterscheiden.

    LG,
    Aida

  5. #5
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    Für Pflichtversicherte: Stationäre Heilverfahren können regulär alle 4 Jahre beantragt werden, bei Verschlechterung der Erkrankung auch öfter. Aus Erfahrung: das geht, muß aber wirklich hieb- und stichfest ärztlich begründet sein. AHBs zählen da nicht mit, sind aber logischerweise an einen (längeren) Aufenthalt im Krankenhaus oder eine schwere OP gebunden. Bei entsprechender Indikation gibt es keine "Mengenbegrenzung" für AHBs. Z.B. hatte Beispiel-Patient XY einen Bandscheibenvorfall im Jänner, wurde operiert, kam zur AHB. Im August wieder Rückenschmerzen, Narbenbildung im Wirbelkanal, wieder OP, wieder AHB. Im Oktober hat der selbe Patient einen Autounfall und sich dabei den Oberschenkel gebrochen, um wieder mobil zu werden darf er wieder zur AHB.
    Die privaten Versicherungen halten sich normalerweise auch an diese Regelung, da das Pflichtleistungen sind. Achtung: gewisse PKVs schließen aber Leistungen zur Rehabilitation aus! Das ist dann im Versicherungsvertrag so erwähnt. Betrifft je nach PKV entweder nur das stat. Heilverfahren, bei manchen auch AHBs. Die Beihilfe übernimmt ihren Kostenanteil aber trotzdem.

    LG Marion
    If life hands you a lemon, bring out the tequila and the salt!

  6. #6
    Grünschnabel
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    Einfach beantragen und gut begründen,
    bekomme z.B. jedes Jahr eine Raha bewilligt.

    Zwischenzeitlich geh ich aber lieber ohne Reha-Antrag einfach mit dem "Rosa Schein" ins KH,
    Das klappt für mich sehr gut.

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