Auch die zweite Runde im Kündigungsstreit um den im Mai 2010 gekündigten Redakteur Klaus Martens hat der WDR verloren. Das Landesarbeitsgericht Köln ließ keine Berufung zu. Martens sei erleichtert über das Ende des Rechtsstreits.
Der WDR hatte die Kündigung im Mai 2010 damit begründet, dass Martens in dem ARD-Film „Heilung unerwünscht“ gegen Programmgrundsätze verstoßen und gegenüber dem Sender falsche Angaben gemacht habe. Der Film, der am 19. Oktober 2009 im Ersten ausgestrahlt wurde, befasste sich mit einer Hautcreme, die bei Beschwerden wie Neurodermitis und Schuppenflechte angeblich ohne schwere Nebenwirkungen helfen soll. Neben inhaltlicher Kritik am Film wurden laut WDR auch Zweifel an der Unabhängigkeit des Autors laut, weil Martens kurz nach der Ausstrahlung ein Buch zum Thema veröffentlicht hatte. Die These des Autors war, dass Pharmaunternehmen die Einführung des Mittels verhinderten.
WDR verliert erneut in Kndigungsstreit - Kölner Stadt-Anzeiger


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