18. Mai 2012 um 8:01 Uhr
#45031
Leider habe ich gestern die Information vom Finanzamt bekommen, dass der Deutsche Neurodermitis Bund e.V. , keine Spenden für meine Verfassungsbeschwerde einwerben darf, da meine private Klage als “Einzelinteresse” gilt und nicht unmittelbar der Förderung der Allgemeinheit. Bisherige Spenden werden zurücküberwiesen. Die Finanzierung der Verfassungsbeschwerde steht also derzeit in den Sternen. Wir versuchen zu klären, ob aus der privaten Einzelklage eine gemeinnützige Verbandsklage werden kann.
Es grüßt
Sonja Kohn