Naja, so ganz hundertprozentig stimmt das nicht. Es ist generell verboten, den Konsumenten zu täuschen. Dazu muss ein Begriff nicht geschützt sein – das wäre im Zusammenhang mit Lebensmitteln sowieso der falsche Begriff. Begriffe können genau definiert sein, wie z.B. bei Vitaminen, und ihre Anwendungsbedingungen genau vorgegeben. Beim wort “probiotisch” ist das nicht der Fall. Allerdings darf ein Hersteller deshalb noch lange nicht “probiotisch” auf sein Produkt schreiben, wenn es garkeine Bakterienkulturen enthält. Wie viele Bakterien es am Ende dann tatsächlich enthält, ist natürlich eine andere Frage. Meist sind aber Aussagen auf den Packungen zu finden wie “enthält 107 KBE Lactobacillus casei”. Wenn eine solche Aussage getroffen wird, muss diese auch garantiert sein. Ansonsten läge wieder ein Fall der Verbrauchertäuschung vor.
Was das Überleben der Kulturen im Joghurt angeht: Das funktioniert schon 🙂 Ganz sicher. Natürlich nicht unbegrenzt, aber durchaus ganz gut, zumindest lange genug, dass die Bakterien beim Ende der Haltbarkeit des Joghurts auch noch in großer Menge vorhanden sein können. Nichtsdestotrotz würde ich bei einer gezielten “Probiotikatherapie” auch eher ein Präparat aus der Apotheke nehmen, gerade nach Antibiotikatherapie. Dort sind meist auch einfach viel höhere Mengen an Probiotika enthalten als im Lebensmittel.