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Thema: Klage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung

  1. #1
    Forenlegende Avatar von Cookie67
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    Standard Klage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung



    Erfolgreiche Klage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung trotz verschwiegener Asthma-Erkrankung

    Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az. 3 U 286/07) sorgt für Kopfnicken bei Verbraucherschützern. Im Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält eine Klägerin Recht, obwohl sie ihr Asthma bei Vertragsabschluss unter den Tisch fallen ließ. Entscheidend für den Ausgang des Urteils: Ihr konnte keine arglistige Täuschung angelastet werden.

    Die Klägerin hatte sich 2003 gegen Berufsunfähigkeit versichert. Im Antragsformular gab sie dabei ihre Neurodermitis zu Protokoll. Ihre Asthma-Erkrankung ließ sie allerdings außen vor. Sie dachte, das Asthma sei eine Folge ihrer Hautkrankheit und bedürfe daher keiner gesonderten Anzeige. Die angegebene Neurodermitis führte zu einer Ausschlussklausel. Das heißt: Tritt eine Berufsunfähigkeit wegen oder infolge der Neurodermitis ein, zahlt die Versicherung nicht. Für die Versicherte schien so weit alles klar: Die Neurodermitis und das Asthma sind demnach vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

    Rente von Berufsunfhigkeitsversicherung trotz verschwiegenem Asthma

  2. #2
    Fingerwundschreiber Avatar von marlen
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    Mmh... was ich mich jetzt frage: Was wäre denn gewesen, wenn zusätzlich das Asthma aus der BU ausgeschlossen worden wäre... was hat denn die Brustkrebserkrankung, aufgrund derer sie ja berufsunfähig geworden ist, mit ihrem Asthma zu tun? Wäre das nicht völlig egal gewesen...??? Das nicht angegeben Asthma ist ja nicht der Grund weshalb sie Brustkrebs bekommen hat...

  3. #3
    Stammgast
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    Zitat Zitat von marlen Beitrag anzeigen
    was hat denn die Brustkrebserkrankung, aufgrund derer sie ja berufsunfähig geworden ist, mit ihrem Asthma zu tun? Wäre das nicht völlig egal gewesen...??? Das nicht angegeben Asthma ist ja nicht der Grund weshalb sie Brustkrebs bekommen hat...
    Es ist eigentlich egal... aber die Versicherung probiert immer eine Lücke zu finden, um nur nicht zu zahlen... hier leider schief gelaufen...

    Abgesehen davon finde ich von der Betroffenen auch etwas doof, dass sie ND und Asthma unter eine Haube gekehrt hat... die Krankheiten haben schon prinzipiell gleiches Hintergrund, trotzdem sind das schon zwei verschiedene Krankheiten... wenn sie sich nur bei Wikipedia beraten hat, dann konnten ihre Beschwerden nicht wirklich schwer sein...

  4. #4
    Forenlegende Avatar von Cookie67
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    Weitere Details zu diesem Fall:

    Die Vorinstanz hat nun unter anderem zu prüfen, ob die Klägerin nachvollziehbar erklären kann, warum sie die Asthmabehandlung nicht im Versicherungsantrag angegeben hat. Denn ihre bisherigen Angaben reichen den Richtern des BGH nicht dazu aus, dass der Klage der Frau stattgegeben werden kann.

    Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird - VersicherungsJournal Deutschland

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