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9. März 2012 um 18:32 Uhr als Antwort auf: Grundsatzurteil für 4 Millionen Neurodermitiker? 6. März in Kassel! #44496
500 € im Monat ab Mai 2004 bis Anfang März 2012.
9. März 2012 um 18:15 Uhr als Antwort auf: Grundsatzurteil für 4 Millionen Neurodermitiker? 6. März in Kassel! #44495Passt bisher nicht in das Bild der Versicherung, aber natürlich hoffe ich darauf.
8. März 2012 um 15:17 Uhr als Antwort auf: Grundsatzurteil für 4 Millionen Neurodermitiker? 6. März in Kassel! #44494Das eine Nachforderung auf mich zukommen kann, ist mir erst im Laufe des Verfahrens bewusst geworden. Ich hätte mir damals auch unmöglich meine Cremes selbst zahlen können, ich war eh schwanger, von daher schieden Cortison etc. pp. sowieso aus.
Man könnte auch noch gegen so eine Rückforderung angehen, das Stichwort wäre “Entreicherung”. Ich muss mich diesbezüglich noch schlau machen.
Warte jeden Tag auf die Rechnung der DAK…7. März 2012 um 17:39 Uhr als Antwort auf: Grundsatzurteil für 4 Millionen Neurodermitiker? 6. März in Kassel! #44493Dann wollen wir mal hoffen, dass Dein Eindruck nicht täuscht. Der Gerichtssaal in Kassel war jedenfalls ziemlich leer.
Bin in der Planung.
7. März 2012 um 17:11 Uhr als Antwort auf: Grundsatzurteil für 4 Millionen Neurodermitiker? 6. März in Kassel! #44492Da hast Du recht. Danke für die tolle Sammlung von Beitägen. Ich habe aber noch einen Klopfer aus dem Gerichtssaal:
Zitat aus der Urteilsbegründung:
“Es kommt nicht darauf an, dass die Erkrankung der Klägerin lebensbedrohlich oder jedenfalls schwer oder schwerwiegend ist und der von ihr behauptete Behandlungsbedarf besteht. Die Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschuss, was Therapiestandard für die schwere Neurodermitis ist, erübrigt weitere Beweismittel.”Der GBA behauptet: Basissalben stellen nicht, den Therapiestandard bei schwerer Neurodermitis dar.
Dagegen müssen wir uns endlich alle geschlossen und gemeinsam mit den Dermatologischen Fachkreisen wehren! Die dermatologischen Fachkreise stehen hinter mir!
Was ist mit Euch?
7. März 2012 um 12:55 Uhr als Antwort auf: Grundsatzurteil für 4 Millionen Neurodermitiker? 6. März in Kassel! #44491Mir auch….
Mehr zum Ausgang gibt es heute Nachmittag zum Hören:
Bundesozialgericht ignoriert bei Neurodermitis Versagen der Gesundheitspolitik„Nachgefragt“ ist das kritische Radio-Magazin für die Region Hannover. Im Mittelpunkt stehen Themen aus Politik und Wirtschaft, sowie soziale Fragen aus der Region Hannover.
Heute in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr, berichte ich über den Ausgang meines Bundessozialgerichtverfahrens in Kassel.
… …
Ihr empfangt Leinehertz in der Region Hannover auf UKW 106,5 und im Kabel auf 102,15. Weltweit könnt Ihr unseren Livestream auf http://www.leinehertz.de abrufen. Mehr anzeigen
Leinehertz 106einhalb – Ihr Radiosender für die Region Hannover
http://www.leinehertz.net6. März 2012 um 18:30 Uhr als Antwort auf: Grundsatzurteil für 4 Millionen Neurodermitiker? 6. März in Kassel! #44490Ob es weitergeht, hängt davon ab, ob ich die Anwaltskosten für die Zukunft, die Kosten für die Hautpflege jetzt bezahlen kann und ob die DAK eine Rückforderung an mich stellt…
Wie´s gelaufen ist berichte ich noch. Auf jeden Fall haben sie sich nicht inhaltlich mit dem Thema auseinandergesetzt. (Mehr steht schon bei den Kommentaren auf meiner Facebook-Seite)…3. März 2012 um 21:45 Uhr als Antwort auf: Ist der GKV-Ausschluss der Basissalben bei Neurodermitis rechtens? #44768Sorry, vielleicht hab´ ich es auch nicht intelligent genug gemacht…Die Frage ist jetzt wahrscheinlich irgendwo auf der Pinnwand entschwunden. Mit Gesetzen kenn´ ich mich inzwischen ja ganz gut aus, aber Facebook ist noch immer ein Buch mit sieben Siegeln 😉
Gruß SonjaSchön, dass Du ernsthaft überlegt hast zu kommen…
Wenn nicht am gleichen Tag etwas in den Medien ist, könnt Ihr Euch einen Tag später bei Radio Leinehertz in der Sendung “nachgefragt” ab 17:00 Uhr über den Ausgang des Verfahrens informieren:
Nachgefragt3. März 2012 um 14:14 Uhr als Antwort auf: Grundsatzurteil für 4 Millionen Neurodermitiker? 6. März in Kassel! #44489Insbesondere für die Medien stellt das Bundessozialgericht einen 14-tägig erscheinenden Termintipp zur Verfügung, der im Vorfeld über für die Öffentlichkeit besonders bedeutsame oder interessante anstehende Verhandlungstermine unterrichtet. Der Termintipp enthält einen kurzgefassten und prägnanten Hinweis auf die zur Entscheidung anstehende Rechtsfrage, deren praktische Relevanz und den zu Grunde liegenden Sachverhalt.
Termintipp des BundessozialgerichtsWillkommen!
Gruß Sonja
Wer will mich eigentlich in Kassel moralisch unterstützen?
Hallo Pusteblume,
im Moment bin ich fast Non-Stop mit meiner Sozialgerichtsverfahren beschäftigt. Maile mit meinen Professoren, meinem Verbandsvorsitzenden, meiner Anwältin, mit Presseleuten…Täglich erhält das Gericht noch ergänzende Unterlagen, für mich ein persönlicher Nerven-Thriller.
Sollte das Ganze einen positiven Ausgang haben, könnte ich mir im Idealfall folgendes vorstellen:
– dass Gericht erkennt an, dass Basissalben zum Therapiestandard bei schwerer Neurodermitis gehören, obwohl oder gerade weil, sich aus ethnischen Gründen, keine vertiefenden evidenzbasierten Studien zur Basispflege realisieren lassen (wer verzichtet freiwillig auf seine Dermatika um zu schauen, was passiert?), aber Basispflege “augenscheinevident” ist
– auf den Aspekt der individuellen Verträglichkeit haben wir im Sozialgerichtsverfahren mehrfach hingewiesen
– der Arzt müsste bescheinigen, ob eine “schwere Neurodermitis” im Sinne des Gesetzes vorliegt
– dann müssten die individuell verträglichen Basistherapeutika auf Kassenrezept verordnet werdenEventuell könnte auch herauskommen, dass die Kasse für alle apothekenpflichtigen, nicht aber für freiverkäufliche Dermatika aufkommt.
Oder es könnte eine Grenze der persönlichen eigenen Belastung festgelegt werden und alles was darüber ist, zahlt die Kasse…Ich hoffe einfach, dass das Gericht erkennt, dass die “Experten” in der Dermatologie nicht im Gemeinsamen Bundesauschuss sitzen. Die dermatologischen Fachkreise wehren sich gegen den mangelhaften Kenntnisstand des GBA und stehen alle auf meiner Seite.
Herzliche Grüße
Sonja
Ich finde es entsetzlich, dass man um jedes bißchen notwendige medizinische Versorgung kämpfen muss. Dagegen werden Anti-Raucher-Programme von den Kassen unterstützt…
Eine einfache Beschwerde reicht bei den Kassen heute nicht mehr aus. Wir müssen uns wieder viel mehr in der Selbsthilfe organisieren, um gemeinsam Druck z.B. auf die Kassen auszuüben.
Ich habe in den letzten zwei Jahren extrem viel gelernt und verstanden, wie das System funktioniert:
– man muss informiert sein, – persönliche Gefühle in den Hintergrund stellen, – hartnäckig sein und sachlich bleiben.Sollte ich am 6. März scheitern, gehe ich auch noch vor das Bundesverfassungsgericht.
Herzliche Grüße
SonjaPrima, dass Du Dich bei Deiner Kasse beschwert hast! Wie hat sie reagiert?
Mit der Basispflege ist das so eine Sache: Bis 12 Jahren hat man ein Recht darauf, bekommt es aber nicht. Nach dem 12. Lebensjahr kommt man vom Regen in die Traufe. Übrigens geht aus der neuen Studie hervor, dass einkommensschwache Neurodermitiker schwerere Neurodermitissymptome haben.
Mehr auch hier: BVDD – Zwei-Klassenmedizin bei Neurodermitis und AllergienHoffentlich wissen alle Mitglieder dieses Forums, dass sie als Hartz 4-Empfänger einen Mehrbedarf beim Arbeitsamt geltend machen können!?
Ist es nicht widersinning, dass man als schwer, chronisch (und genetisch) kranker Mensch in Deutschland aus der Solidargemeinschaft fällt?
Herzliche Grüße
Sonja
Das ist ein netter Arzt… Aber so kann´s ja auf Dauer nicht laufen. Neurodermitis erfüllt die Kriterien für die Aufnahme in die OTC-Liste und der GBA ignoriert den Therapiestandard. Ich hoffe, dass sich am 6. März unsere Situation verbessert.
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