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das läuft über den risikozuschlag und nur angemixte salben aus der apotheke. fertigprodukte werden als kosmetik deklariert und nicht erstattet. steht aber im jeweiligen vertrag mit der versicherung alles drinnen.
in österreich werden von den gesetzlichen kassen pflegesalben (also ebenfalls apotheke) übernommen, die menge ist aber begrenzt.
Im Zweifel läßt man sich in die Pflegesalbe einen niedrigprozentigen Anteil eines Wirkstoffes hineinmixen, dann klappt es auch mit der gesetztlich bzw. privaten Krankenkasse.
@tropfen 41664 wrote:
das läuft über den risikozuschlag und nur angemixte salben aus der apotheke. fertigprodukte werden als kosmetik deklariert und nicht erstattet. steht aber im jeweiligen vertrag mit der versicherung alles drinnen.
in österreich werden von den gesetzlichen kassen pflegesalben (also ebenfalls apotheke) übernommen, die menge ist aber begrenzt.
Ja gut, das hört sich schon anders an.
Wobei ich habe auch den Risikozuschlag i.H.v. 30% und Pflegeprodukte übernehmen die nicht. Gut, es gibt natürlich den Trick mit zusammenmixen von verschreibungspflichtigen Salben mit ner Pflege in der Apotheke….das wird schon übernommen.
Zumindest noch.
Wer den Verlauf unseres Gesundheitssystems in den letzten Jahren verfolgt hat, sieht ja wie es Berg ab geht….nicht nur bei den gesetzlichen Kassen.
Im Zweifel läßt man sich in die Pflegesalbe einen niedrigprozentigen Anteil eines Wirkstoffes hineinmixen, dann klappt es auch mit der gesetztlich bzw. privaten Krankenkasse.
darum gehts ja grad. ich spreche von reinen pflegesalben ohne wirkstoff.
Wobei ich habe auch den Risikozuschlag i.H.v. 30%
bei 30% würd ich mir einen hugo freuen 🙂
Unzweifelhaft enthält das Gesetz eine Vielzahl von Verbesserungen für die Versorgung der Patienten. Ob positive Ansätze, wie z. B. die Aufnahme rezeptfreier, apothekenpflichtiger Arzneimittel als mögliche Satzungsleistungen von Gesetzlichen Krankenkassen von diesen aufgegriffen werden, bleibt abzuwarten. Gravierende Versorgungsdefizite bleiben aber ungelöst, insbesondere bei der Therapie chronisch Kranker. Patienten mit schweren Verlaufsformen von Neurodermitis finden weiter keine Berücksichtigung in der sogenannten OTC-Erstattungsliste, da ihre Krankheit nicht als schwerwiegend anerkannt wird. Ihnen ist der Zugang zu notwendigen Basissalben nach wie vor erschwert, da die Therapie mit großen Eigenkosten verbunden ist. “Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf”, sagt Henning Fahrenkamp. “Die OTC-Erstattungsliste des Gemeinsamen Bundesausschusses muss erweitert werden, denn schwierige Krankheiten wie zum Beispiel Neurodermitis eignen sich nicht für den Wettbewerb.
BPI: Versorgungsstrukturgesetz: Scheininnovationen beim Gemeinsamen Bundesausschuss