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4. Januar 2014 um 17:14 Uhr #8653
Hallo,
habe im Herbst zusammen mit meinem Hausarzt einen Antrag zur medizinischen Rehabilitation gestellt. Umgangssprachlich spricht man in unserer Gegend auch von einem Kur-Antrag. Weiß nicht ob das bei euch auch so ist. Grund für den Antrag ist meine Neurodermitis.
Dieser wurde von der “Deutschen Rentenversicherung Bund” abgelehnt. Widerspruch wurde schon eingelegt, dieser muss jetzt noch begründet werden.
Nun habe ich an euch ein paar Fragen:
– Wer war erst auf Kur? – wenn ja, wurde es gleich genehmigt und wie schlimm ist eure Neurodermitis?
– Wer hat Erfahrungen mit Widerspruchsbegründungen?
– Werden zur Zeit die Anträge grundsätzlich erstmals abgelehnt?Fakten:
– 2004 letzter Kuraufenthalt in Borkum (ohne Probleme genehmigt worden)
– Neurodermitis (Schwerbehinderung 50%, also das maximale), dazu Allergien (sehr hoher ige Wert), Asthma
– bin Berufstätig (sicherer Arbeitsplatz)Über Antworten und Meinungen würde ich mich freuen.
10. Januar 2014 um 23:57 Uhr #48363Ich drücke dir erstmal alle Daumen, die verfügbar sind!
Falls das keine rechtlichen Probleme macht: Ich weiß nicht, wie oft eine KK das genehmigen muss, wichtig in meinen Augen ist aber auch, welche KK es ist (je nach Sparverfahren und Kasse sind andere Verfahren/Wege emfpehlenswert, Klage ist aber immer gut!), auch bei den gesetzlichen gibt es da gravierende Unterschiede!
Hast du einen Anwalt eingeschaltet? Kennt dieser sich mit “solchen” Fällen aus?12. Januar 2014 um 23:42 Uhr #48365Danke für die Antwort. Die Krankenkasse ist dafür nicht zuständig. Zuständig ist die “Deutsche Rentenversicherung Bund”.
Da es evtl. auch für andere relevant ist hier noch ein Auszug (von der D.Rentenv. Bund) wann man die Voraussetzungen für eine med. Rehabilitation erfüllt:
§ 10 SGB VI (Auszug)
(1) Für Leistungen zur Teilnahme haben Versicherte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt,
1. deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und
2. bei denen voraussichtlich
a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur med. Rehabilitation oder zur Teilnahme am Arbeitsleben abgewendet werden kann,
b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur med. Rehabilitation oder zur Teilhabe Am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann,
c) bei teilweiser Erwerbsminderung ohne Aussicht auf eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit der Arbeitsplatz durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten werden kann.:brick wall:
13. Januar 2014 um 12:48 Uhr #48362Soweit die Theorie …
Vor einigen Jahren traf ich während einer Reha mal jemanden, der selber beim DRB arbeitete. Irgendwann war es natürlich auch mal Thema, ob er denn wüßte, nach welchen Kritereien Anträge genehmigt bzw abgelehnt würden. Es gab Mitpatienten, deren Anträge vorher abgelehnt worden waren, bei anderen eben nicht, obwohl die Befunde an sich in etwa vergleichbar waren, ebenso der zeitliche Abstand zur vorherigen Reha.
Die Aussage erklärt vieles. Es hieß, daß ein bestimmter Prozentsatz der Anträge abgelehnt werden muß ! Ich weiß die Zahl nicht mehr, aber sie war nicht gerade gering. Er sagte, daß etliche Mitarbeiter sich damit behelfen, daß sie manche Anträge gar nicht groß lesen, um sie dann leichter ablehnen zu können. Wenn sie sich mit den einzelnen Krankengeschichten genauer befaßten, dann würde ihnen das deutlich schwerer fallen. Da sie aber den Prozentsatz erbringen müßten, würden sie zu dieser Maßnahme greifen.
Es hieß, daß die Antragsteller ja Widerspruch einlegen können. Diese Zweitanträge müßten dann aber gelesen werden – und erfahrungsgemäß werden ja dann einige noch nachgenehmigt. Da aber längst nicht jeder Widerspruch einlegt, wäre durch diese Maßnahme ein Teil der Ablehnungen durch.
Irgendwie konnte ich das nicht so recht glauben. Andererseits wirkte der DRB-Mitarbeiter aber nicht so, als würde er einfach irgendwas erzählen. Ich kann es nach wie vor nicht beurteieln. Aber diese oft nicht nachvollziehbare Ablehnung, wie Du sie ja jetzt auch erlebt hast, ist damit dann doch eher erklärbar
15. Januar 2014 um 9:13 Uhr #48366Das war auch meine Vermutung, dass erst mal grundsätzlich abgelehnt wird. Ich kenne das ja ähnlich bei der Einstufung zur Pflegestufe. Darum wäre es für mich interessant, ob andere Forumteilnehmer erst auf Kur waren und wie das bei ihnen ablief.
17. Januar 2014 um 19:51 Uhr #48364Hallo,
also das ist wirklich so die dürfen nur einen gewissen Prozentsatz genehmigen! Ich find das auch sch….aber das ist so ich bin selber seit 2011 krank und kämpfe seit oktober 2012 um die EU rente ist auch schon abgelehnt worden und weiter gehts!!! Also immer nerven dann genehmigen die das auch ganz sicher!!
Es kommt auch darauf an wieviele Tage du Krank warst davor warst du immer arbeiten sehen die es als nicht notwendig an das du eine Kur machst!:-(
wünsche dir viel Glück weiterhin!19. Januar 2014 um 17:47 Uhr #48367Krank sein, sprich daheim bleiben. War ich nicht so oft.
Ist halt immer das gleiche. Person A und Person B haben das gleiche Krankheitsbild. Person A geht mit seinem Leiden in die Arbeit, zieht ab und zu seine Blicke auf sich, wird aber gegenüber Person B benachteiligt der wegen jeder Kleinigkeit zum Arzt geht, auch mal zu einem anderen wenn ihm die Befunde nicht passten. So klappt es dann besser und früher bei Kur, Rente, usw.
Beispiel: Ich habe jetzt einen Schwerbehindertenausweis von 50%. Früher habe ich den nicht bekommen. Ich erfüllte zwar mit dem Hautzustand die Kriterien, jedoch war ich nicht oft genug auf Kur oder im Krankenhaus! Somit war ich vorher nicht “Schwerbehindert”. Da ich nun schon seit einiger Zeit in die Uniklinik München zur Neurodermitissprechstunde fahre, sprich in einem Krankenhaus behandelt werde, habe ich nun mit verbessertem Hautzustand meine 50% bekommen!
:brick wall:
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