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3. Januar 2013 um 21:14 Uhr #8304
Hallo, mein Name ist Amely und ich bin neu hier. Ich bin 46 Jahre. Ich möchte gern wissen, ob jemand Erfahrung mit nachfolgendem Thema hat:
Vor einem Jahr begann bei mir Juckreiz im Genitialbereich, hauptsächlich beim Schwitzen, nachts und auch beim Sport. Ich bin Mitglied eines Fitnessstudios, dieses ständige Jucken, brachte mich dazu, den Sport erst einmal Ruhen zu lassen, was ich hatte, wußte ich da schon, denn ich habe es mütterlicher Seits vererbt bekommen. Im Mai bekam ich ND auch an den Händen und Füßen. Beides war offen mit Bläschenbildung und tiefen Rissen. Darauf hin kündigte ich im Mai 2012 meinen Fitnessvertrag außerordentlich mit zunächst einem kurzen Attest, später mit ausführlicher Diagnose und Krankheitsbeschreibung was sich jedoch nur auf Hände und Füße bezog, jedoch auch mit Hinweis auf „andere Körperregionen“. Das Studio erkannte das Attest und damit die außerordentliche Kündigung nicht an und verklagte mich bei Gericht. Nun soll ich zu einem Gutachter, im Vorfeld soll ich jedoch lt. richterlichem Beschluss 2000,00 Euro Auslagenvorschuss für das Gutachten zahlen. Das ist viel Geld!!! Nun meine Frage: glaubt jemand, dass die Gutachterin mir eine Sportbefreiung attestieren wird? Es geht mir auch darum, dass ich bei Verlieren des Prozesses alles bezahlen muss, der Streitwert beträgt jedoch nur 720 Euro Mitgliedsbeitrag. Hinzu kommt, dass in dem Gutachten mein Intim- und Analbereich ausführlich beschrieben wird, was mir psychisch schwer zu schaffen macht.Die Haut ist mal so und mal so, während meiner Regel und der Woche davor (vermehrtes Schwitzen) ist es besonders schlimm. Aber was ist, wenn ich an dem Tag des Gutachtertermines keine großen Beschwerden habe. Die Hände und Füße sind seit Ende Oktober wieder verheilt, als Beweis habe ich nur noch Fotos
Ich bin ziemlich aufgewühlt, da ich mich bis Montag, 7.1.13 entscheiden muss, denn ein Antrag auf Schwärzung bestimmter Stellen im Attest wurde mit heutiger Post vom Gericht abgelehnt.Viele Grüße
Amely3. Januar 2013 um 21:50 Uhr #46306Liebe Amely,
neben Fotos kannst du sicherlich auch deine Akte beim Arzt einfordern. Melde dich unbedingt so schnell wie möglich bei der Verbraucherzentrale und lege den Sachstand dar, bevor du die Gutachterschritte einleitest!
Verbraucherzentrale Brandenburg : Fitnessstudio missachtet Kündigung
Die sollten dich in rechtlicher Hinsicht beraten können und dir da auch durch Pressedruch „außergerichtlich“ raushelfen können. Ich drücke dir die Daumen und hoffe, du erzählst uns, wie alles verläuft!4. Januar 2013 um 20:45 Uhr #46305@amely 47527 wrote:
Nun meine Frage: glaubt jemand, dass die Gutachterin mir eine Sportbefreiung attestieren wird?
Ich glaubs ehrlich gesagt nicht.
Nicht umsonst, wird in den Reha/-Kurkliniken auch Neuros zum Sport geraten.:roll:4. Januar 2013 um 21:30 Uhr #46307Ein Gutachter hat nicht darüber zu befinden, was allgemein üblich ist – sondern wie der Sachverhalt im Einzelfall zu bewerten ist. Er wird sich folglich nicht mit einigen Befragungen aufhalten, sondern sich selbst ein Bild anhand von Tests machen. Ich kann mir gut vorstellen, dass man in einem solchen Fall vor seinen Augen leichte Übungen machen muss: Vielleicht Radfahren, Rudern oder Ähnliches. Irgendwas, um den Körper in Schwung zu bringen und den Schweißfluss anzuregen. Wenn – für den Gutachter wahrnehmbar – die Haut reagiert, kommt er um eine Sportbefreiung – bzw. die entsprechende Empfehlung – nicht umhin.
12. Januar 2013 um 19:16 Uhr #46304Daher sollten Erzieher und Sportlehrer über den aktuellen Gesundheitszustand des Kindes und bei Bedarf über die obengenannten Fakten informiert werden, damit sie reagieren und Verständnis für das Kind zeigen können. In manchen Fällen führt der Sport aber auch zu einer gewissen Entlastung und wird als angenehm empfunden. Welche Vorgehensweise sinnvoll ist, hängt vom Schweregrad der Symptome und der individuellen Disposition ab.
Kinder mit Neurodermitis leiden häufig unter Asthma, deren Symptome durch körperlichen Anstrengung oder intensive Exposition mit Pollen verstärkt auftreten können. Neurodermitiker können zusätzlich eine erhöhte Reizbarkeit der Atemwege beispielweise durch kalte Luft oder Nebel, vor allem bei Sportaktivitäten im Freien aufweisen.
Obwohl häufig eine Verschlechterung des Hautbildes in Zusammenhang mit Schwimmen im Schwimmbad bei Kinder mit Neurodermitis berichtet oder beobachtet wird, ist die Möglichkeit an Sport und Freizeitaktivitäten, inklusive Schwimmen, teilzunehmen für die normale Entwicklung des Kindes sehr wichtig.
Ob Schwimmunterricht konkret bei Ihrem Kind in Frage kommt, hängt vor allem vom Hautzustand und Krankheitsschweregrad ab. Der Schwimmunterricht ist im entzündlichen Stadium der Neurodermitis zu meiden, da das Chlorwasser die Haut reizt und verstärkt zu Beschwerden und Verschlechterung der Hautbarrierefunktion führt.
Wegen Austrocknung der Haut wird Duschen mit heißem Wasser sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen mit Neurodermitis nicht empfohlen, verwenden Sie möglichst rückfettende Duschöle.
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