- Dieses Thema hat 6 Antworten und 6 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 Jahren, 11 Monaten von sternenmami.
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15. Mai 2013 um 20:13 Uhr #8425
wisst ihr welche Hilfsmittel die Krankenkasse bei Neurodermitis übernimmt?
Also z.b. an Unterwäsche und Bettwäsche?
Wir haben einen Silberschlafanzug von der Krankenkasse übernommen bekommen ( mussten lediglich 8 € selber zahlen).
was für Kosten übernehmen die Krankenkassen sonst noch?danke schonmal
15. Mai 2013 um 20:35 Uhr #47163Hallo,
bei Kindern zahlen sie ja noch deutlich mehr… sind jetzt meine Erfahrungen.
Wir haben milbendichte Überzüge für Bettzeug und Matratze bekommen
Und bei Kindern weiß ich das sie viele Crems noch ohne Zuzahlung kriegen, aber auch viele Pflegecrems gezahlt bekommen. Aber auch Hilfsmittel zum Kratzschutz wie Handschuhe oder Coverflex….
Mehr fällt mit gerade nicht ein
Gruß Vanessa16. Mai 2013 um 18:29 Uhr #47165Also ich bekomme jetzt mit meinen 17 Jahren die spezielle Creme komplett bezahlt und auch die Uv Behandlung wird komplett übernommen bis jetzt.
17. Mai 2013 um 19:08 Uhr #47162@sternenmami 48571 wrote:
wisst ihr welche Hilfsmittel die Krankenkasse bei Neurodermitis übernimmt?
Also z.b. an Unterwäsche und Bettwäsche?
Wir haben einen Silberschlafanzug von der Krankenkasse übernommen bekommen ( mussten lediglich 8 € selber zahlen).
was für Kosten übernehmen die Krankenkassen sonst noch?danke schonmal
Kann man so pauschal gar nicht beantworten….kommt auf die Kassenleistungen an.
19. Mai 2013 um 13:37 Uhr #47164so ist es. da muss ich aida recht geben.
unsere kasse zahlt z.b. pflegecremes ohne wirkstoff nicht. also mischt der kinderarzt oder hausarzt entweder glycerin oder dexpanthenol oder einen anderen “wirkstoff” hinein, in mini-menge, damit die kasse ruhe gibt und wir die creme kriegen.
da kann man auch mit apotheken gute deals machen, wenn man z.b. eine stammapotheke hat.
wegen schlafanzügen (neurodermitisschlafanzüge und auch silber-bzw. seidenwäsche) habe ich mit meiner kasse auch schon kämpfe durch.
die stellen sich da sehr blöde an. und haben null verständnis für die speziellen seiten der krankheit.
die regeln sind da halt auch auslegbar. und vieles ist sachbearbeiterentscheidung.ein freund von mir ist bei der vdk beschäftigt und der hat mir empfohlen bevor man solche sachen einreicht immer das gespräch zu suchen. im zweifel mit dem nd-kind auf dem arm und den fall persönlich zu machen. je näher euer schicksal dem sachbearbeiter geht, desto mehr wird er sich für euch einsetzen.
ich habe schon viel telefoniert und emails geschrieben, um mit nd völlig unerfahrenen sachbearbeitern nachzuweisen, dass das nicht die hirngespinste einer übereifrigen mutter sind, die sie da genehmigen sollen.
hat meistens geholfen. kostet aber viel kraft!viel erfolg!
19. Mai 2013 um 18:53 Uhr #47166Danke für Eure Antworten, ich werde die Tipps beherzigen und einfach mal mit der Krankenkasse ein persönliches Gespräch führen. mal sehen wie weit ich da komme
20. Mai 2013 um 15:00 Uhr #47161Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Cremes und Salben, die antibiotisch oder antimykotisch wirken, für antientzündliche Medikamente und die Behandlung mit UV-Licht. Viele Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für eine ausführliche Diagnostik zum Feststellen etwaiger Auslöser der Hautkrankheit, für spezielle mit Silber beschichtete Unterwäsche und Schlafkleidung sowie für eine insgesamt zwölfstündige Schulung der Eltern.
Auch eine Ernährungsberatung bei einer Nahrungsmittelallergie sowie Rehamaßnahmen in spezialisierten Kurkliniken bezahlen die Krankenkassen meistens – am besten ist es aber, immer erst nachzufragen. Hat ein Kind eine Milchallergie, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine spezielle Aminosäurenmilch. Das Encasing zur Reduktion der Hausstaubmilben wird teilweise von den Krankenkassen bezahlt. Da die selektive Immunadsorption derzeit noch in Studien getestet wird, lässt sich noch nicht sagen, ob die Krankenkassen die Kosten dafür einmal übernehmen werden.
Nicht bezahlt wird die Basispflege bei Neurodermitis, obgleich sie für eine gute Neurodermitistherapie essentiell ist. Auch die Kosten für eine Akupunktur muss der Patient selbst tragen. Das gilt ebenso für die Eigenurintherapie, Bachblütentherapie, Bioresonanztherapie, chinesische Kräuter, Eigenblutbehandlung und Homöopathie. Die Basistherapie und die Akupunktur ausgenommen gilt die Wirksamkeit bei keinem der genannten, nicht erstattungsfähigen Verfahren durch Studien als belegt.
Neurodermitis, atopische Dermatitis: Welche Therapien es gibt – SPIEGEL ONLINE
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