Neurodermitis Petition jetzt zeichnen!
Hallo liebe Leser,
heute wird das Neurodermitisportal mal politisch. Wir haben von einer Petition erfahren die unsere Parlamentarier darauf hinweisen soll,dass die Krankenkassen ihren Leistungskatalog erweitern und für Kosten aufkommen, die die Neurodermitis verursacht, insbesondere die Medikamente, Salben und Cremes die notwendig sind, damit der einzelne sein Leiden besser ertragen kann.
Die Petition ist schon in der Zeichnung gewesen, man kann allerdings immer noch seine Stimme erheben um der Petition zu noch mehr Geltung zu verhelfen. Wir würden uns wünschen, wenn Ihr die Petition, solltet ihr dies nicht schon gemacht haben, man kann die Petition unter http://www.neurodermitis-bund.de/pdf/unterschriftenliste.pdf (hier derLink zum Original https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=13043) unterzeichnen und weiteren politischen Druck aufbauen.
Wir danken Frau Kohn dafür, dass Sie uns auf die von Ihr eingereichte Petition aufmerksam gemacht hat. Weiter Informationen werden wir demnächst gerne bereitstellen. Wir würden uns über eine Diskussion hier, oder im Forum freuen und hoffen, dass die Petition erfolgreich ist und den Menschen geholfen werden kann.
Ein weiterer Tipp: Schreibt eurem Abgeordneten in eurem Wahlkreis einen Brief oder eine Email in dem ihr euch dafür einsetzt, dass euer Volksvertreter sich mit diesem Thema auseinander setzt. Auch das Bundesministerium für Gesundheit mit dem Bundesgesundheitsminister Herr Bahr kann ein guter Ansprechpartner sein.
Was haltet Ihr, als Leser des Neurodermitisportals von der Petition? Sehr ihr auch die Krankenkassen in der Pflicht? Fallen euch noch Möglichkeiten ein, wie man als Webportal zusätzlich auf die Politik einwirken kann und das Problem Neurodermitis in die Öffentlichkeit befördern kann?
UPDATE
Wir haben die Pressestelle des Bundesministeriums für Gesundheit kontaktiert und freundlicherweise einen Hinweis auf das weitere Verfahren erhalten. Das Dokument findet sich hier .
Zusammenfassung der Begründung
Die Petition wird an das Bundesministerium für Gesundheit als Material überwiesen Zudem wird den Fraktionen des Deutschen Bundestages mitgeteilt, dass die Forderung besteht, basistherapeutische Dermatitika in die Liste der Erstattungsfähigen apothekenpflichtigen nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente aufgenommen wird (OTC-Ausnahmeliste).
Die Argumentation des Petitionsausschusses läuft darauf hinaus, dass zwar in den bestehenden Rechtsstreit nicht eingegriffen werden darf, also die Klage der Petetentin nicht Bestandteil der Entscheidung sein darf. Die Rechtlage stellt sich, so die Begründung, klar da, da die Aufnahme eines Medikamentes in die OTC Ausnahmeliste nur aufgrund medizinischer Erkenntnisse und nicht aufgrund finanzieller Belastungen erfolgen darf. Das bedeutet, nur wenn die mezinische Indikation gegeben ist, eine Fettcreme, die nicht verschreibungspflichtig ist, eine Erstattung erfolgen darf. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) (Vertreter der Ärzte und Vertreter der Krankenkassen) bestreitet, dass es therapeutisch angezeigt ist bei schweren Verlaufsformen auf nicht-verschreibungspflichtige Dermatitika zurückzugreifen, da diese Verlaufsformen mit verschreibungspflichtigen Präparaten behandelt würden.
Den medizinischen Standard sehen die Experten des G-BA hier nicht eindeutig definiert, was es gesetzlich nciht zuließe, die genannten Dermatitika in die Ausnahmeliste aufzunehmen, insbesondere weil finanzielle Belastungen kein Kriterium seien. Ebenso wird ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) Bremen und Niedersachsen erwähnt, welches zu dem Schluss kommt, dass es nicht zum Therapiestandard gehöre besagte Cremes und Salben zu benutzen, sondern nur eine Grundpflege notwendig sei, die mit günstigeren Präparaten gewährleistet sei.
Der Petitionsausschuss hat trotzdem beschlossen, dass die finanziell prekäre Lage der Betroffenen nicht hinnehmbar sei und deshalb die Bundesregierung auf diese Petition aufmerksam gemacht werden muss.
Unsere Einschätzung
Die Einschätzungen des G-BA und der MDK würden wir nicht teilen. Sie mögen aus juristischer Sicht korrekt sein, trotzdem finden wir sie nicht richtig. Die Behandlung einer schweren Neurodermitis über die wenigen verschreibungspflichtigen (cortisonhaltigen) Präparate halten wir nicht für ausreichend, auch in Kombination mit „normalen“ Feuchtigkeitscremes. Wir befürworten ausdrücklich, dass der Petitionsauschuss sich der Sache angenommen hat und den Inhalt der Petition an das Bundesministerium für Gesundheit überweist.
Anbei auch der:
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen …
1. eine graduelle Einteilung für Neurodermitis vorzunehmen!
2. Neurodermitis in der schweren Verlaufsform als schwerwiegende Erkrankung anzuerkennen!
3. Dermatika ( Fettsalben/ Ölbäder ) als Therapiestandard anzuerkennen!
4. Dermatika ( Fettsalben/ Ölbäder ) als Ausnahme zum gesetzlichen Verordnungsausschluss zuzulassen!
5. anzuerkennen, dass aufgrund individueller Allergien und Verträglichkeiten unterschiedliche Dermatika zum Einsatz kommen müssenBegründung
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat es bisher pflichtwidrig versäumt, im Falle von Basistherapeutika bei schwerer Neurodermitis, das im Gesetz vorgesehene Anerkennungsverfahren, trotz hinreichender Anhaltspunkte für eine therapeutische Zweckmäßigkeit, durchzuführen. Dadurch ist die im Gesetz vorausgesetzte notwendige Aktualisierung der gültigen Arzneimittel-Richtlinie, Abschnitt F („Zugelassene Ausnahmen zum gesetzlichen Verordnungsausschluss“) rechtswidrig unterblieben.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) erstellt Leitlinien in der Dermatologie für die Diagnostik und Therapie von Neurodermitis. Aus der S2-Leitlinie Dermatologie: Neurodermitis (Erstellungsdatum:04/2008) geht hervor: „Je nach Lokalisation und Ausdehnung der Neurodermitis (…) kann es sich jedoch um eine schwere Hauterkrankung handeln, die die Lebensqualität deutlich und langfristig mindert. (…) Die Anwendung einer dem Hautzustand angepassten Basistherapie (…) und Hautreinigung stellt einen wichtigen Bestandteil der Basistherapie bei Neurodermitis dar, die auch bei fehlenden Zeichen der Entzündung angewendet werden muss.(…) Aus den vorhandenen kontrollierten Studien lässt sich ableiten, dass Basistherapeutika wirksam sind und für die Behandlung der Neurodermitis eine zentrale Rolle einnehmen. Auf eine Kostenübernahme dieser wichtigen Behandlungsmethode durch die Kostenträger ist hinzuwirken.“
Basissalben dienen im Falle schwerer Neurodermitis der Hauptsache und der Gesunderhaltung der betroffenen Patientengruppe. Es ist mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 und dem Anspruch auf Menschenwürde aus Artikel 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar, bei Vorliegen einer gravierenden Neurodermitis, Hautpflegeprodukte nicht als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewähren.
Kommen pflegende Basis-Externa bei schwerer Neurodermitis nicht mehr zu Einsatz, ist mit hochgradiger Exazerbation der Hautentzündung zu rechnen. Dabei stellt aufgrund der dann komplett fehlenden Hautbarriere gegen Krankheitserreger von Außen, die systematische (den ganzen Organismus betreffende) Infektion mit bösartigen Krankheitserregern durchaus keine Seltenheit dar. Die Neurodermitis gilt per se als Immunschwäche-Erkrankung. Das heißt Neurodermitis-Patienten erkranken auch an sog. opportunistischen Krankheitserregern zum Teil lebensgefährlich, die bei normal immunkompetenten Menschen keine oder nur geringfügige Erkrankungen auslösen würden. Tödliche Ausgänge solcherart erworbener z.B. Herpesinfektionen mit Gehirnentzündung stellen in Fachkreisen keine unbekannten Verläufe dar.
Bei Verlust der Barrierefunktion der Haut liegt eine notstandsähnliche Situation vor. Dies kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Ich bitte, die bestehende Versorgungslücke zu schliessen.
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Ich habe Neuigkeiten für Euch:
http://www.ecarf.org/de/aktuelles/aktuelles/article/neurodermitis_beschluss_zur_nicht_erstattung_von_therapiekosten_durch_krankenkassen_auf_pruefstand.html
Herzliche Grüße
Sonja
das Thema „Neurodermitis“ bleibt öffentlich im Blickpunkt:
Am Sonntag, dem 6.11.2011 informiert „vigo TV“ beim Lokalsender Hamburg 1 rund um das chronische Krankheitsbild und gibt interessante Einblicke in Arzt- und Patientenperspektiven. Mit dabei: Prof. Dr. Matthias Augustin als Studiogast, sowie Dr. med. Marc Alexander Radtke und Patientenvertreterin Sonja Kohn.
Die Sendung wird im Hamburger Stadtgebiet und Umland (Kabel im Kanal 12/ DVB-T Kanal 46) gleich zwei Mal um 8:30 Uhr sowie und 22:00 Uhr, ausgestrahlt. Anschließend kann der Beitrag einen Monat lang in der Mediathek des Senders abgerufen werden.