- Dieses Thema hat 24 Antworten sowie 14 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 11 Jahren, 1 Monat von Mondlicht aktualisiert.
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25. August 2008 um 15:19 Uhr #6107
Erstmal ein freundliches Hallo an alle!
Ich bin erst vor kurzem auf dieses Forum gestossen und finde es wirklich eine prima Sache.
Wenn ich es richtig gesehen habe, wurde das Thema, was mich im Moment besonders beschäftigt, noch nicht behandelt: und zwar bin ich mit einem 50%-Grad der Behinderung eingestuft. Das kommt vor allem noch aus meinen Kinderjahren, in denen ich ND und Asthma extrem ausgeprägt hatte. Mittlerweile habe ich das Asthma hervorragend im Griff und auch die ND “benimmt” sich im Moment (und Gott, was bin ich froh darüber).
Nun is halt die Sache, dass ich mich nach meinem Studium in der Bewerbungsphase befinde und diese Einstufung der Behinderung lebenslang gültig ist. Bin ich dazu verpflichtet, diese anzugeben? In den Stellenanzeigen der öffentlichen Einrichtungen steht ja auch immer drin, das sie behinderte Menschen mit gleicher Eignung bevorzugt nehmen. Hat jemand Erfahrung, ob das dann in der praxis auch wirklich so gehandhabt wird?
Bisher habe ich diese Einstufung eigentlich immer ignoriert, weil ich mich nie als behindert bezeichnen würde. Besser gesagt, ich will nicht, dass ich von anderen so gesehen werde. Eigentlich will ich, dass alle mich ganz “normal” behandeln und meine Krankheit ignorieren. Aber das führt jetzt zu einem anderen Thema.Beste Grüsse und hoffentlich bis bald
25. August 2008 um 16:36 Uhr #20502hallo!
soviel wie ich weiß, gabs irgendwann das thema schonmal, ich kann den thread aber nicht finden. es gibt hier iim forum mitglieder, die auch in einem grad der behinderung eingestuft sind. vielleicht sind die so nett und geben dir auskunft.
aber ich denke schon, dass du es angeben musst, da sich ja daraus für dich und deinen AG verschiedene dinge mit urlaub etc. ergeben.magst du noch im vorstellungsforum kurz was zu dir erzählen, damit dich alle kennenlernen?
2. September 2008 um 21:43 Uhr #20503hi,
ich glaub das Thema gabs mal im alten Vorgängerforum (http://www.neurodermitis.ch), hier aber glaub nicht.
Jedenfalls würd mich auch mal interessieren, was für Vor- und Nachteile ein Schwerbehindertenausweis bringen würde. Ich überleg im Moment nämlich auch, ob ich mir einen zulegen sollte.
3. September 2008 um 3:44 Uhr #20510Na ja, Vorteile gibt es schon einige:
z.B. wird zumindest im öffentl. Dienst Personen mit Behinderungen bevorzugt eingestellt. Und ja, das wird auch praktiziert. Behörden müssen ja z.B. einen bestimmten %-Anteil an Personal nachweisen mit Behinderungen.Dann gibt es ja den Behindertenausweis, mit welchem man einige Vergünstigungen erhält z.B. bei Bus und Bahn (da kommt es aber auch auf den Grad glaub ich an).
Was mich in dem Zusammenhang interessieren würde: gibt es Neurodermitiskranke, die mehr als 30 % Behindertengrad bekommen?
Kann ich mir nämlich fast nicht vorstellen.Gruß,
Aida3. September 2008 um 8:00 Uhr #20504doch das gibt es auf jeden Fall. Da hab ich auf Kur schon mehrere kennen gelernt, die das hatten.
Bekommt man aber wohl noch am einfachsten als Kind.Meine Sorge ist halt nur, dass Arbeitgeber mich später mit einer Behinderung gar nicht erst einstellen würden. Schliesslich könnten sie mich dann auch nicht so leicht kündigen und ich denke mal, dass die sich es dann drei mal überlegen, ob die das Risiko eingehen wollen.
6. September 2008 um 9:58 Uhr #20512Mich würde mal interessieren wie man als ND-Kranker an so einen Ausweis kommt und wie der Grad der Behinderung da genau eingeschätzt wird. Nur anhand von Arztterminen? Dann wären Leute wie ich arm dran. Meinen Arzt besuche ich nicht mehr, nachdem er mich beleidigt hat.
8. September 2008 um 16:44 Uhr #20501Hallo darkangel!
Du musst beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf einen Grad der Behinderung stellen. Das ist ein Formular, zusätzlich brauchst du Arztberichte, Befunde, Ergebnisse von Allergietests usw., was du oder dein Hausarzt eben über deine Erkrankung gesammelt hast. Falls du noch andere Einschränkungen (Allergien, Asthma, aber auch Bandscheibenvorfall, Schwerhörigkeit,…) hast, auf jeden Fall mit erwähnen und mit entspr. Befunden belegen.
Dann wirst du wahrscheinlich zu einem ärztlichen Gutachter bestellt, der deine Haut nocheinmal gründlich untersuchen wird. Es kommt aber weniger auf den Hautzustand selbst an, als auf die Einschränkungen, die du dadurch hast. So wird ein Befall an Gesicht oder Händen als stärker behindernd eingestuft als ein Befall z.B. am Bauch oder Oberschenkel. Dementsprechend fällt dann auch der GdB bei Symptomen an nicht bedeckbaren Körperteilen höher aus als bei Problemen am Rumpf. Wobei Füße, behaarter Kopf und Intimbereich auch höher bewertet werden.LG Marion
9. September 2008 um 5:58 Uhr #20506ohne das ich jetz die antworten gelesen hab, kann ich nur dazu sagen, das wenn du wirklich den anforderungen entsprichst sie dich nehmen werden weil sie dafuer vom staat geld bekommen…
MfG Denis
14. Juni 2009 um 10:33 Uhr #20500AnonymAlso ich gehe mal auf die Überschrift ein. Neurodermitis ist so gesehen keine Behinderung an sich.
So gesehen ist es eine Art Einschränkung. Z.B. wenn dein Arm so wund ist und so spannt, dass du ihn nicht mehr ganz frei bewegen kannst, also vom Beugen des Armes, dann bist du eingeschränkt. Es verhält sich dann so, als hättest du eine Gips am Arm und kannst ihn nicht mehr beugen, weils dann sehr spannt und schmerzt. 😉
14. Juni 2009 um 10:56 Uhr #20513Ich bin als 51% behindert eingestuft worden (nur wegen ND, und ab über 50% bekommt man erhöhte Kinderbeihilfe)
Bin auch noch Student, und genau über das Thema hab ich die letzten Tage auch nachgedacht….
Werde aber alle x Jahre aufs Neue untersucht, hoffe dass ich dann auch wieder als “nicht behindert” eingestuft werden, falls eine Besserung eintritt.
14. Juni 2009 um 12:21 Uhr #20509Bei einem Vorstellungsgespräch ist man nicht verpflichtet eine Behinderung anzugeben, wenn diese nicht unmittelbar mit der Tätigkeit zu tun hat. Ein angehender Bäcker muss seine Hefe-Allergie angeben. Ein ND-Patient, der z.B. IT-Services leisten soll, muss seine Krankheit nicht angeben. In der Regel gibt es jedoch eine Probezeit. Wenn die Arbeitsleistung stimmt, ist ein Ausscheiden wegen ND kaum begründbar.
Auch wenn es nicht vergleichbar ist, für eine schwangere Frau gibt es beim Bewerbungsgespräch auch keine Pflicht ihre Schwangerschaft zu erwähnen, selbst wenn sie danach gefragt wird.
24. April 2010 um 19:07 Uhr #20515Hat irgendwer mittlerweile neue Erfahrungen mit Behindertenausweisen und der Antragstellung gemacht? Ich bin ganz massiv am überlegen ob ich einen Antrag stellen soll, damit ich von der Post nicht mehr so leicht eliminiert werden kann. Irgendwer?
24. April 2010 um 20:01 Uhr #20505nein, aber solltest du nach Davos fahren, lass dich da beraten.
Ich habs auch gemacht und mir wurde empfohlen bis nach dem Studium zu warten..aber wenn du jetzt schon vorteile von einem Behindertenausweis hättest, wäre das bei dir vllt anders.
In Davos würde dir dann auch bei der Beantragung geholfen, wenn du das willst.24. April 2010 um 20:46 Uhr #20514Ist wohl ein schwierges Thema.. wer von euch, der so einen Behindertenausweis hat, kann denn sagen welche Vor- und nachteile sich denn dan tatsächlich zeigen?
Bin im letzten Jahr auch sehr eingeschränkt.. morgens kaum aufstehen vor Schmerz, schlaflose Nächte, humplen weil alles so weh tut, Kopf nicht drehen können und Hände offen (so schwer da nen Nenbejob zu finden bis die Ausbildung losgeht.. -.- – nun wirds doch Kasse – auch wenns sicher nicht gut ist :(..
war/ist an der Tagesordnung..
geh offen mit der Krankheit um – muss ich ja schon fast duch das letztes Jahr “leerlauf” im Lebenslauf..
hab nun auch meine gewünschte Ausbildung als Industriekauffrau sicher ab September =).. und habe offen geredet, hätt man ja sowieso an Händen und auch Gesicht gesehen 😉
Mein Arzt hat damals nur gelacht + gemeint 50% bekommt jemand der nur noch einen Arm hat oder ein Auge + mich grinsend angeschaut, dass ich doch nicht ernsthaft meine, dass ich so eingeschränt sei..25. April 2010 um 8:14 Uhr #20507also ich hab auch den grad von 50% und da ich in der ausbildung bin/war profitiert man schon davon. zusätzlich gl. 6 tage frei und der kündigungsschutz greift besser,somit sicherer ist es.
zum anderen hat es im geschäft eine andere wirkung oder auffassung unterstützt bezügl. der neurodermitis es ist nicht nur schmier mal dich ordentlich ein,sondern es ist eine wirkl. einschränkung und man eher ernst genommen.es schränkt einen auch im berufl. weiterkommen nicht ein ich hab jetzt einen unbefristeten arbeitsvertrag und darf studieren vom betrieb aus,somit ansich hat man nur vorteile dadurch.
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