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25. April 2010 um 8:42 Uhr #20511
Ist für mich auch inzwischen ein interessantes Thema, weil meine Neurodermitis auch nicht mehr wegzugehen scheint.
Ich sehe vor allem den finanziellen Reiz.
Ich meine, wenn ich mir die ganzen Salben/ Lotions/ Badezusätze…..ect. überlege und was das alles aufs Jahr gesehen kostet:shock: ….das ist schon der Hammer. Die Aussicht auf den Pauschbetrag in der LSK ist das schon verlockend.So weit ich weiß, läuft die Antragsstellung über das Versorungsamt.
Gruß,
AidaP.S.: was mich noch interessieren würde: wie lange gilt denn das? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man einer z.B. 25- jährigen Person einen Beh.Grad auf Lebenszeit zugestehen würde.
25. April 2010 um 9:01 Uhr #205087 jahre gilt es und dann musste du es wieder überprüfen lassen bzw. neu beantragen. ich gl. früher war es so dass es ungebegrenz war,aber heute nicht mehr.
25. April 2010 um 10:40 Uhr #20516Danke für die vielen hilfreichen Antworten! Ich werde auf alle Fälle beantragen.
20. Juli 2013 um 16:09 Uhr #20517Um den Thread, den ich nachwievor sehr interessant finde, wieder upzudaten. Vor allem für Jene, die darüber nachdenken.
Ich habe mich damals entschieden einen Behindertenausweis zu beantragen, um als schwer-chronisch-kranker Mensch “geschützt” zu werden. Das heisst, wenns mir echt schlecht geht, nicht arbeiten gehen zu mùssen. Wenn ich im Krankenhaus liege, keine Angst vor Kündigung haben zu müssen usw.
Ich habe als erwachsene Person den Antrag gestellt. Hätte ihn sicher als Kind schon bekommen, haben meine Eltern aber nie in Anspruch genommen. Man füllt einen Antrag aus und schickt diesen samt sämtlichen Arztbriefen ans zuständige Bundessozialamt (in Österreich heisst das so). Dauert ein paar Wochen dann bekommt man einen Termin zur Begutachtung, die von einem Arzt (irgendeiner Fachrichtung) durchgeführt wird logischerweise. Dort man komplett untersucht und es wird auch wirklich alles notiert. Haltungsschäden usw. Der Begutachter gibt daraufhin seine Bewertungen ab. Es gibt ja ganz klare Regeln was wie zu bewerten ist. Dieser Arzt gibt dann seine Notizen samt den Akt mit den Arztbriefen an den Chefarzt des zuständigen Amtes, der sich das Ganze nochmal anschaut (ohne Antragssteller, nur den Akt) und dieser hat dann die Möglichkeit die vom Begutachter empfohlenen Prozente nach unten oder nach oben zu adjustieren bzw so zu lassen wie sie empfohlen wurden. Dann dauerts wieder ein paar Wochen und man bekommt den Bescheid mit der Post zugestellt. Das Ziel sollte 50% sein. Ist man darunter, kann man Einspruch erheben.
Ich habe sofort für die Haut 50% bekommen und für das Asthma 30%. Zuerst auf zwei Jahre befristet, diese Befristung wurde aber vor Ablauf dieser zwei Jahre aufgehoben und der Status auf lebenslang umgeändert, was aber eher unüblich ist. Das Maximum für Neurodermitis bzw Asthma sind 50%. Die Prozente der Beiden werden nicht aufsummiert. Sondern in Österreich wird es so gehandhabt, dass es eine Hauptkrankheit gibt, jene mit den meisten Prozenten und dann geschaut wird, inwieweit die anderen “Auffälligkeiten” diese Hauptkrankheit beinflussen bzw dadurch verursacht/verschlechtert werden. Ich habe einen Haltungsschaden der auch beurteilt wurde, da dieser aber die Neurodermitis nicht beeinflusst, fliegt der quasi raus. Das Asthma hat aber mit der Neurodermitis zu tun, deswegen werden die 50 % der Grunderkrankung um 10 % erhoeht. Ich könnte natürlich noch zum Psychiater gehen und mir dort einen Bescheid holen, auch der würde die Grunderkrankung wiederum um 10% erhöhen. So funktioniert das. Also nicht summieren anfangen, so funktioniert das nicht.
Die Vorteile die ich mir erhofft habe, habe ich nicht bekommen. Mein Vertrag auf der Post beinhaltet keinen Paragraphen für begünstigt Behinderte. Das heisst ich habe weder eine 6te Woche Urlaub, obwohl ich im Urlaub natürlich auf Grund meiner Behinderung immer wieder im Krankenhaus rumsitze (!), noch habe ich einen Kündigungsschutz. Die Gewerkschaft probiert zwar zur Zeit dass über die Arbeiterkammer einzuklagen, da erhoffe ich mir aber gar nichts.
Die Vorteile die ich habe sind halt ein gewisser Steuerfreibetrag, ich komme günstiger ins Kino und ins Theater, bin von den Studiengebühren komplett befreit und zahle weniger Kirchenbeitrag.
Wenn wer Fragen hat, gerade für Österreich, nur her damit. 🙂
20. Juli 2013 um 17:30 Uhr #20520Für Deutschland kann ich kurz meine Erfahrungen hinzufügen:
Steuerlicher “Vorteil” im Falle einer “Behinderung” – es ist amtlich nachgewiesen und somit kann man einen Freibetrag erhalten. Hat insofern den Vorteil, dass man bei der Einkommensteuererklärung keine oder selten Belege für die Gesundheitskosten abliefern muss. Kosten im Rahmen der Gesundheit sind “außergewöhnliche Belastungen”, die aber leider einen gewissen Freibetrag überschreiten müssen, damit sie sich steuerlich auswirken…
Arbeitsrechtlicher “Vorteil”: Besonderer Kündigungsschutz
Freizeitlicher “Vorteil”: Gelegentlich bekommt man Vergünstigungen – hängt aber vom Grad der Behinderung ab und ob ggf. ein Merkmalszeichen vorhanden ist.
Den einzigen Vorteil den ich persönlich und aus eigener Erfahrung erwähnen kann, ist beim Kontakt mit öffentlichen Behörden. Da ist so ein Ausweis bzw. der Nachweis ein “Beweismittel” für die Erkrankung.
Das wars dann aber auch schon… Denn arbeitsrechtlich gesehen ist so eine “Behinderung” im wahrsten Sinne eine Behinderung auf dem freien Arbeitsmarkt! Siehe Kündigungsschutz…
Möglicherweise ein Vorteil im gemeinnützigen, caritativen Bereich…
Ob man eine Schwerbehinderung im Bewerbungsgespräch oder im Fragebogen angeben muss, ist nich eindeutig geklärt. Fest steht, wenn die Behinderung im engen Zusammenhang mit der Stelle steht, muss sie angegeben werden. Zweifelhaft wird es, wenn die Behinderung nicht sofort erkennbar ist und auch nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Stelle steht. Wenn ein Personalfragebogen im Raum steht, der mit “Nein” ausgefüllt wurde – obwohl zu diesem Zeitpunkt schon eine Behinderung amtlich festgestellt war – könnte das unter Umständen als Vertrauensbruch ausgelegt werden. Die Rechtslage ist aber wie gesagt nicht eindeutig.
22. Juli 2013 um 17:51 Uhr #20521Auf der Suche nach anderen Urteilen habe ich Folgendes zur Schwerbehinderung gefunden:
§ Wird ein Arbeitnehmer bei der Einstellung persönlich oder auf dem Personalbogen gefragt, ob er schwerbehindert oder diesem Zustand gleichgestellt ist, kann er die Frage ohne nachteilige Folgen mit „Nein“ beantworten, auch wenn eine Schwerbehinderung besteht. Die Frage danach ist nämlich nicht zulässig. Sie stellt eine sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung schwerbehinderter Menschen dar. LAG Frankfurt, Aktenzeichen: 6/7 Sa 1373/09. Im Falle der Kündigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer allerdings binnen drei Wochen seinen Behindertenstatus kenntlich machen, um den Sonderkündigungsschutz geltend machen zu können. LAG Schleswig-Holstein vom 6.7.2010, Aktenzeichen: 1 Sa 403e/09.
Quelle: Gerichtsentscheide für Allergiker, hautsache | Das Hautportal für Neurodermitis, Rosazea, Vitiligo und Gesunde Haut
Gerichtsentscheide für Allergiker23. Juli 2013 um 20:37 Uhr #20518hi ihr lieben,
wie passend das thema für mich heute ist…da ich ja nicht mehr arbeiten gehen kann bis zur schule kam meine mutter auf die idee ich solle doch behindertenrente beziehen nun sie hat das einfach so daher gesagt und wohl nicht drüber nachgedacht….
aber hat jemand nen tipp was man da machen kann? gibt es die möglcihkeit iwie geld zu bekommen weil ich nciht mehr arbeiten kann?
ich hab gelesen dass der arbeitgeber in einem krankheitsfall und damit ausfall zahlen muss…das fällt weg da das arbeitsverhältnis naja so wie nen ferienjob is….ich bin nun total knapp bei kasse und echt ratlos
nen anderen job für einen monat mit meinem extrem schub zu finden is so gut wie unmöglcih vorallem hier in dem kleinen kaff….und auch während der schule bekomme ich ncihts….das bafögamt zahlt ncihts weil ich schon 6 semester studiert hab…meinen 2. studiengang aber wegen meiner ND abbrechen musste…doch das zählt nciht selbst mit nem atest vom arzt
falls jemand nen tipp für mich hat immer her damit =)
lieben gruß
milou24. Juli 2013 um 8:38 Uhr #20522Hallo Milou!
Kurz und knackig gesagt: Dir wird wohl der Gang zum Solzialamt in diesem Fall nicht erspart bleiben…
Mein Gefühl sagt mir noch, dass eine Beratungsstelle jetzt ein guter Partner wäre. Menschen, die sich damit auskennen – was deine Pflichten aber auch was deine Rechte sind. Und welche Möglichkeiten du hast. Auch auf medizinischer Ebene.
Kommst du mit deinem Arzt gut zurecht? Mal vom Finanziellen abgesehen – es ist doch wichtig, dass du wieder auf die Beine kommst!
Ich hatte gestern ein Gespräch mit einem Frührentner – der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kann. Er hat sich damit abgefunden und mir auch gesagt, wenn man mal die ganze Chose durch hat mit den Anträgen und sonstigen Rennereien, hat man es geschafft und seine Ruhe…
Ok, auf der einen Seite kann ich das verstehen – aber auf der anderen Seite: Ich spüre noch genügend Kraft in mir, dass ich auf eigenen Beinen stehen WILL. Auch wenn ich nicht den Weg gehen kann, den ein Mensch ohne Neurodermitis geht – aber ich WILL meinen Weg gehen.
Gibt es so eine Möglichkeit auch für dich?
Alles Gute! *wink*
24. Juli 2013 um 8:45 Uhr #20519dafinitiv will ich das…
ich fange dieses jahr meine ausbildung zur erzieherin an und bin überglücklich dass ich danach meinen traumberuf ausüben kann…
ich habe mich noch lange nciht aufgegeben dafür bin ich zu zäh^^
was das finanzielle betrifft geht es nur um einen monat….und nun den bekomm ich schon iwie rum
wahrscheinlihc gehts in dem monat in eine klinik…weil ich es allein grad net aus dem schub rausschaffe …24. Juli 2013 um 9:22 Uhr #20523Na dann: Alles Gute 🙂
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