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anique1986;25677 wrote:so ich hab die creme und vorab sie ist von der mixtur schwer hinzubekommen,da sie schnell verklumpt. das im netz kusiernde rezept konnte die apothekerin nicht 1 zu 1 umsetzen da entweder die mixtur zu flüssig war sich nicht richtig verbinden konnte oder das es verklumpte…warsch benötigt man ein gewisses verfahren um sie herzustellen.
ich bin jetzt versuchsobjekt und ich solls an einer nicht sichtbaren stelle testen,da die creme stark abfärbt.
so das was ich jetzt habe von der mischung ist:
8,300 g avocado öl
0,035 b12
41,665 ung. basalis d.sie hat ansich den gestrigen abend sowie heute bis 13 uhr rumgemixt.
(…)Laut dem Autor der Dokumentation besteht das Rezept aus:
Quote:– 0,07 g Vitamin B12
– 46 g Avocado-Öl
– 45,42 g Wasser
– 8 g Tegocare PS
– 0,26 g Kaliumsorbat
– 0,25 g ZitronensäureVielleicht sind die Unterschiede zu dem von Dir Genannten fürs schwierige Anrühren ursächlich?!
Jetzt aber wirklich weg… 😉
Jeeper74;25676 wrote:(…) Das hörte sich z.B. bei Hart aber fair völlig anders an. (…)Genau da wurde das aber gesagt. Ist in der Mediathek abrufbar, solltest Du vielleicht nochmal aufrufen und AUFMERKSAMER zuhören. Is mir aber auch Latte: Ich will hier nich die “rosa Hühnerkacke” erklären oder verteidigen, sondern eine Klage anregen.
Ob die generell Erfolg hätte, müsste ein Jurist prüfen und ob sie im Detail Erfolgsaussichten hätte, hängt dann davon ab, ob und wie sehr die TV-Dokumentation faktisch richtig ist. Auf mich macht der Journalist jedenfalls einen seriösen Eindruck und deshalb geh ich davon aus, dass dessen Recherche-Ergebnisse und Darstellung des Falls “wasserdicht” ist.
Wird sich im Zweifel aber ja noch klären lassen. Damit bin ich erstmal raus. Hab ja noch Anderes zu tun…
Jeeper74;25672 wrote:Als was denn?
Als Medikament jedenfalls nicht und das ist das Entscheidende. Das man das Ding Medizinprodukt nennt sagt gar nichts.
Medizinprodukt ? WikipediaNa, wenn’s KEINE Zulassung hätte, könnte man’s ja nicht demnächst auf den Markt bringen. Aber wer’s genau wissen will:
Quote:Kein zugelassenes ArzneimittelWolfgang Becker-Brüser, Geschäftsführer der Arzneimittelinformation GmbH, die das “Arznei-Telegramm” herausgibt, weist im Gespräch mit WDR.de darauf hin, dass die Creme nicht als Arzneimittel zugelassen sei, sondern nur eine Zertifizierung als Medizinprodukt habe. “Eine Zertifizierung sagt nichts über den Nutzen aus, während eine Zulassung als Arzneimittel einen Hinweis auf den Nutzen gibt”, erläutert Becker-Brüser die Unterschiede.
Quelle: Reaktionen auf “Heilung unerwünscht” – Gesundheit – WDR.de
Wenn’s aber hilft -und dafür liegen ja nun Belege vor- ist ja piep-egal, als was das deklariert ist. Cola und Salzstangen sind auch nicht als Arzneimittel deklariert und zugelassen, helfen aber trotzdem bei Durchfall.
Jeeper74;25672 wrote:So ein Schmarrn. Es hat den Erfinder niemand daran gehindert die Salbe zu produzieren.
Er wollte Geld machen in dem er das Rezept verkaufen wollte, blöd nur das es keiner wollte.Wenn Du den Bericht gesehen hättest, wär Dir bekannt, dass es durchaus Firmen gab, die das wollten. Allerdings nur die Patentrechte ohne dem Erfinder eine Zusicherung zu geben, dass es dann auch produziert wird. Darauf hat der sich aber nicht einlassen wollen. Daraus lässt sich zweierlei ableiten: Erstens, dass es dem Erfinder nicht auf das Geld (das er ja hätte haben können) ankam, sondern auf die Herstellung des Mittels. Und zweitens, dass die Unternehmen durchaus am Patent, nicht aber an seiner Nutzung interessiert waren…
Jeeper74;25672 wrote:(…)Skeptisch sollte man immer sein, wenn:
- Heilung versprochen oder suggeriert wird
- erklärt wird das es keine Nebenwirkung gebe
Wenn beides zutrifft, kann man davon ausgehen, das man verarscht wird.
Skepsis ist immer gut. Sich informieren, aber auch. Beide von Dir genannten Punkte sind so unzutreffend: Es wurde NIRGENDWO Heilung versprochen sondern lediglich Linderung der Beschwerden. Und auch die Möglichkeit von Nebenwirkungen wurden eingeräumt. Bisher sind halt nur keine beobachtet worden, aber natürlich können sie auftreten (zB bei Allergie gegen Avocadoöl). Derartige Nebenwirkungen sind aber vorraussichtlich wohl im Vergleich zu bisherigen, meist Kortison-haltigen Mitteln unerheblich.
PS:
Erpressung:Quote:[FONT=verdana,arial,geneva]Vermögensdelikt, das nach § 253 StGB begeht, wer, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt.[/FONT]Quelle
Eine Klage ist schon mal kein ‘Vermögensdelikt’, nötigt niemanden unrechtmässig und WENN am Ende eine “Bereicherung” der Klagenden erfolgt, dann aufgrund eines Rechtsanspruchs, nicht aufgrund einer “Erpressung”…Cookie67;25669 wrote:(…)
Viel realistischer wäre die Frage ob ein Pharma-U. wegen Erpressung gegen die Klage vorgehen könnte.
Alles Unsinn bei dieser dünnen Sachlage.Eine Klage kann angenommen oder abgewiesen werden. Sie als Erpressung zu bewerten, ist in der Tat Unsinn.
Und wie ‘dünn’ die Sachlage ist, müssten Fachleute beurteilen und entscheiden, zu denen Du ganz offensichtlich nicht gehörst (Ne Klage als Erpressung einstufen, tss, tss…).
Ja, dass ich auch nur Laie bin, sagte ich ja bereits.Cookie67;25669 wrote:So langsam wird es bei diesem Thema immer abenteuerlicher…
Ist denn schon jemals ein Unternehmen wegen unterlassener Hilfeleistung verklagt worden??Es gibt immer ein erstes Mal.
Und ob das schon mal passiert ist oder nicht, ist völlig irrelevant. Ob die Klage Aussicht auf Erfolg hätte, ist interessant. Und zur Beantwortung der Frage ist unerheblich, ob’s schonmal passiert ist, sondern es kommt auf die Sachlage an.
Und was daran ‘abenteuerlich’ sein soll, erschliesst sich mir nicht.maksiu73;25665 wrote:Ich wollte dadurch nur sagen, dass Argument: kein Profit, war in diesem Fall Quatsch… (…)Ein Präperat, das den Profit ANDERER Präperate schmälert, IST ein Argument.
Fakt ist: Das Präperat ist seit ca. 20 Jahren existent, wurde aber nicht produziert.
Fakt ist auch: Pharma-Industrie ist Wirtschaftsunternehmen und oberstes(!) Unternehmensziel ist IMMER Profitmaximierung.
Und schliesslich: Wer Hilfe NICHT leistet, die er leisten KÖNNTE, macht sich strafbar:Quote:§ 323c, StGB:
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.(Hervorhebung von mir.)
Neurodermits IST eine Not und ein diese Not linderndes Präperat 20 Jahre lang NICHT zugänglich zu machen, ist daher unterlassene Hilfeleistung.
Die einzige Streitfrage wäre, ob die Profitmaximierung eine “andere, wichtige Pflicht” ist, deren Verletzung zugunsten der Hilfe “unzumutbar” wäre. (Oder ob ggf. andere Gründe von den betreffenden Pharma-Unternehmen gelten gemacht werden können, die eine entsprechend zu wertende, höher stehende Pflicht begründen könnten.)maksiu73;25664 wrote:Das ist erst der Anfang… 13 bzw. 21 Leute das ist noch keine Studie, die für die Zulassung reicht…Das Präperat HAT ja bereits eine Zulassung 🙄
maksiu73;25658 wrote:(…)
Ich denke dahinter steckt was genz anderes. Man muss ganze Menge klinische Studien durchführen um zu Beweisen, dass das Preparat wirklich wirkt. Dazu alle Produkte, die das Creme enthält müssen für Pharma zugelassen sein. (…)Diese Studie und Beweise liegen ja vor (und sind über die hart-aber-fair-webseite sogar öffentlich zugänglich).
maksiu73;25658 wrote:Keine Sorge… wenn Pharmaunternehmer Profit machen will, wird sie das auch machen… (…)Das ist auch nicht meine Sorge. Meine Sorge ist, dass dieser Profit auf dem Rücken der Menschen gemacht wird. Mit Contergan wurde auch Profitstreben über Gesundheit gestellt.
Bin selbst nicht (mehr) betroffen, habe aber auch die Doku gesehen und bin erschüttert über diesen Fall.
Meiner (juristischen Laien-)Meinung zufolge, erfüllt diese Blockadehaltung der -wenn ich’s recht erinnere 15- Pharmaunternehmen, die innerhalb der vergangenen 20 Jahre die Chance gehabt hätten, das Produkt auf den Markt zu bringen den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung.
Ich möchte daher anregen -und nur dafür hab ich mich hier grade frisch im Forum registriert- , dass sich die Betroffenen hier einen juristischen Fachmann suchen und mit dem eine (Sammel-)Klage inklusive Schmerzensgeldforderungen gegen die betreffenden Pharma-Unternehmen anstrengen.Unabhängig von diesem Fall sollte von der Klage -im Erfolgsfall- das Signal an die Pharmafirmen ausgehen: “So nicht, meine Herren!”, denn es steht zu befürchten, dass dieser Fall nur die Spitze des Eisbergs darstellt und in den Schubladen der Firmen weitere Rezepte schlummern, die aus Profit-Kalkül NICHT auf den Markt gebracht werden. Eine jetzt erfolgreiche Klage könnte also dafür sorgen, dass diese Rezepte aus den Schubladen hervorgeholt werden und damit nicht nur Neurodermitis-Erkrankte, sondern auch an anderen Erkrankungen Leidenden geholfen werden kann.
Dazu gibbet auch jede Menge informative web-sites. zB diese:
Apo’strophen-Alarm
Oder einfach mal googeln, Stichwort ‘Deppenapostroph’. -
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