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7. Januar 2010 um 22:31 Uhr als Antwort auf: Erfahrungen mit Ärzten/Professoren in UNI-Kliniken? #34465
Hallo!
Ich war vor einigen Jahren (anno dazumal, als Protopic gerade neu war) ambulante Patientin der Uni-Hautklinik in Graz. Nunja, theoretisch kompetet waren alle, praktisch-menschlich kams immer drauf an, an welche ÄrztIn man gerade geraten ist.
Den Vogel abgeschossen hat ein Oberarzt, der nach ca. 2 1/2 Jahren schlussendlich erfolgreicher Behandlung meinte, ich hätte gar nichts, warum ich in die Ambulanz kommen würde. Ähm, ja, vielleicht um mein Protopic-Rezept abzuholen, damit die Haut weiterhin so bleibt…12. November 2009 um 22:03 Uhr als Antwort auf: Neurodermitis / Schuppenflechte gleicher Gendefekt? #33179Von der Entstehung her sind Neurodermitis und Schuppenflechte nicht verwandt. Schuppenflechte ist eine Autoimmunerkrankung und Neurodermitis gehört zum atopischen Syndrom, also den allergischen Erkrankungen. Trotzdem können sie an der Haut fast gleich aussehen. Die oberflächliche Therapie, also Hautpflege, Bäder funktioniert gleich, auch Kortison oder Elidel/Protopic und Bestrahlungen können bei beiden Erkrankungen wirken, weil sie die Entzündung der Haut hemmen.
Die Ursache der Entzündung ist unterschiedlich. Bei Autoimmunerkrankungen greift das Immunsystem körpereigene Eiweiße an, bei Neurodermitis kommt es zu einer überschießenden Reaktion auf Stoffe von außen oder wegen unbekannter Auslöser.Melkfett geht bei mir leider gar nicht.
Ich bin inzwischen auf die “Hautcreme für trockene und rauhe Haut” von Weleda gekommen und damit zufrieden. Hilft an Füßen, Händen, Nacken,…Hallo Tobi!
Hast du schon etwas von einem sog. “Hautarztverfahren” gehört? Das ist ein Programm gegen berufsbedingte bzw. berufsbedingt verschlechterte chronische Hauterkrankungen. Das läuft über die Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung. Dein Betriebsarzt oder Hausarzt kann das veranlassen. Ob es dein Problem löst weiß ich auch nicht, aber vielleicht ist es eine Chance, deinen Job zu retten.LG Marion
@Elli: Einen Grad der Behinderung müsstest du beim zuständigen Versorgungsamt beantragen, den bekommt man nicht von alleine. Vorteile hat man vor allem wenn man berufstätig ist: in einem bestimmten Rahmen Kündigungsschutz (der Arbeitgeber hat es schwerer, einen “aus betrieblichen Gründen” oder wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten zu kündigen), Steuervergünstigungen, 5 Tage/Jahr mehr Urlaub. Aber nur, wenn man 50%oder mehr zgesprochen bekommen hat. Zwischen 30 und 50 kann man eine sog. Gleichstellung beantragen, dann hat man diese Vorteile auch. Potentieller Nachteil: Man muß den Besitz dieses Behindertenausweises dem Arbeitgeber frühestmöglich mitteilen, d.h. bei einem Jobwechsel schon im Bewerbungsschreiben.
Ob ein Grad der Behinderung positive Auswirkungen auf das Studium hat, weiß ich nicht. Ich habe nicht in D studiert und damals auch diese gesundheitlichen Probleme noch nicht.
Wegen Befreiung von Rezept- und Praxisgebühr mach dich mal bei deiner KK schlau, wenn die jährlichen Ausgaben für Medikamente usw. einen gewissen Prozentsatz des Einkommens überschreiten gibt es eine Befreiung. Aber irgendwie ist das von Krankenkasse zu KK verschieden.Auch wegen Neurodermitis kann man einen “Grad der Behinderung” bekommen. Dafür gibt es relativ klare Richtlinien, die man z. B. hier: http://www.diebandscheibe.de/pdf/Anhaltspunkte.pdf nachlesen kann. Ab Seite 116 und auf Seite 249 steht was über die Haut.
@Donskar 25024 wrote:
… aber mein neuer Hautarzt (ein wirklich lustiger und sehr positiver Mensch) hat nur zu mir gemeint, als ich was von “Dermatop Schaum” erzählt hab… “Dann werden Sie mich definitiv zum Teufel wünschen”…
Wo er recht hat… Das Zeug brennt wie Hölle.
Advantan gibt es auch als “Milch”. Die ist relativ flüssig und fettarm und auch mit langen Haaren gut verwendbar.Schlauchverbände sind super für Ellenbeugen, Handgelenke und Hände (außer Finger). Seitlich, dort wo der Daumen rausschauen soll, ein Loch reinschneiden, dann bleiben die an den Händen auch dort, wo sie hin sollen. An den Knien verrutschen die Schläuche eher, zumindest unter Jeans. Da laufe ich zuhause lieber in einer alten Pyjamahose rum, der macht die Creme auch nichts mehr aus.
Falls es gar nicht anders geht, nimm dir den Tag Urlaub, da musst du dich vor niemandem rechtfertigen warum und wieso.
Wenn du dir eine Bestätigung vom Arzt aushändigen lässt, (am Besten inkl. der Uhrzeit, von wann bis wann du dort warst) dass das eine dringend erforderliche Untersuchung und Behandlung ist, darf dir weder Schule noch Arbeitgeber einen Strick draus drehen. Persönlich würde ich lieber einen Schultag nehmen und natürlich vorher und/oder nachher auch in die Schule gehen. Vielleicht lässt sich ja der Termin zu einer Uhrzeit vereinbaren, zu der du nicht allzuviel Schule versäumst. Eine Stunde oder 2 früher zu gehen oder später zu kommen sollte doch möglich sein.
LG Marion
Austesten “lassen” ist schwierig. Im Blut oder mit einem Pricktest kann man eine Allergie feststellen, mittels Atemtest eine Laktose-, Fruktose- oder Sorbitintoleranz. Das sind aber keine Unverträglichkeiten. Der Definition nach ist eine Nahrungsmittelunverträglichkeit aber keine Allergie und keine Kohlenhydratmalabsorption sondern eine höcst unspezifische Ausschlussdiagnose. Z.B Glutenunverträglichkeit – Mensch kann kein Gluten ab, es lässt sich aber keine Zöliakie aber auch keine Getreideallergie oder passende Kreuzallergie diagnostizieren. Dieses “es ist da was, aber niemand weiß, was genau” wird Unverträglichkeit genannt. Vielleicht wird es einmal einen passenden Test geben, momentan ist das leider noch nicht der Fall, der IgG-Test scheints ja nicht gewesen zu sein.
Um es selbst rauszufinden hat mir die Rotationsdiät gut geholfen, da gibt es auch ein Buch dazu, weiß aber gerade nicht wie es heißt, sitze gerade im Büro.
Edit: Ich meinte dieses Buch:http://www.amazon.de/Die-Rotations-Di%C3%A4t-Anne-Calatin/dp/3453002156/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1235038838&sr=8-1
LG MarionHallo!
Hatte Stevia schon vor einigen Jahren mal versucht. Fand es nicht schlecht, leichter Beieschmack irgendwie wie Zahnpasta, aber ok. Was mir aber nie gelungen ist, ist die richtige Verwendung beim Backen. Dabei verwende ich aber am meisten Zucker. Getränke süße ich normalerweise nie (Ausnahme Restaurant-Kaffee) und Joghurts, Quarkspeisen oder ähnliche Desserts nur selten, und dann meistens mit Honig wegen dem Honiggeschmack.LG Marion
Für Pflichtversicherte: Stationäre Heilverfahren können regulär alle 4 Jahre beantragt werden, bei Verschlechterung der Erkrankung auch öfter. Aus Erfahrung: das geht, muß aber wirklich hieb- und stichfest ärztlich begründet sein. AHBs zählen da nicht mit, sind aber logischerweise an einen (längeren) Aufenthalt im Krankenhaus oder eine schwere OP gebunden. Bei entsprechender Indikation gibt es keine “Mengenbegrenzung” für AHBs. Z.B. hatte Beispiel-Patient XY einen Bandscheibenvorfall im Jänner, wurde operiert, kam zur AHB. Im August wieder Rückenschmerzen, Narbenbildung im Wirbelkanal, wieder OP, wieder AHB. Im Oktober hat der selbe Patient einen Autounfall und sich dabei den Oberschenkel gebrochen, um wieder mobil zu werden darf er wieder zur AHB.
Die privaten Versicherungen halten sich normalerweise auch an diese Regelung, da das Pflichtleistungen sind. Achtung: gewisse PKVs schließen aber Leistungen zur Rehabilitation aus! Das ist dann im Versicherungsvertrag so erwähnt. Betrifft je nach PKV entweder nur das stat. Heilverfahren, bei manchen auch AHBs. Die Beihilfe übernimmt ihren Kostenanteil aber trotzdem.LG Marion
Das Asthma wurde vom Kortison direkt besser, zum Glück.
LG Marion
Hallo!
Das Asthma ist inzwischen wieder unter Kontrolle, die Erkältung ist auch wieder gut. Haut hat sich trotz Kortison noch etwas verschlechtert, bzw. ist empfindlicher geworden, dann aber so geblieben. Hängt wahrscheinlich mit der Erkältung zusammen.LG Marion
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